BETRIEBSKOSTEN: FRISTEN UND FORDERUNGEN
Zahlt der Mieter Vorauszahlungen für Betriebskosten, muss der Vermieter einmal im Jahr hierüber abrechnen.
Die Betriebskostenabrechnung muss eine geordnete Zusammenstellung der Vorauszahlungen des Mieters und Ausgaben für die unterschiedlichen Betriebskostenarten enthalten.
Die Abrechnung muss übersichtlich gegliedert und auch für einen Durchschnittsmieter, der nicht täglich mit diesen Dingen zu tun hat, verständlich sein.
Der Vermieter muss den Abrechnungszeitraum konkret angeben, das kann das Kalenderjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember oder die zwölfmonatige Zeitspanne zwischen 1. Oktober bis 31. Dezember oder 01. April bis 31. März sein.
Nach dem Gesetz, Paragraph 556 Absatz 3 Satz 2 und 3 BGB, muss der Mieter die Abrechnung des Vermieters spätestens 12 Monate nach Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraumes erhalten haben. Nach Ablauf dieser so genannten Ausschlussfrist sind Nachforderungen des Vermieters aus Betriebskostenabrechnungen grundsätzlich ausgeschlossen.
Wer in Unkenntnis der geltenden Rechtslage irrtümlich auf eine verspätete Abrechnung des Vermieters noch zahlt oder schon gezahlt hat, kann sein Geld zurückfordern (BGH VII ZR 94/05), weil der Vermieter ungerechtfertigt bereichert ist.
Er muss zurückzahlen und kann sich gegenüber den Ansprüchen des Mieters nicht auf "Vertrauensschutz" berufen. Der Rückforderungsanspruch des Mieters verjährt nach drei Jahren.
Und noch eine Frist gibt es für Mieter zu beachten. Spätestgens 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung muss er Fehler und Unplausibilitäten gerügt haben.
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Broschüre
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Ratgeber
Mietnebenkosten
Jede zweite Abrechnung falsch
Mietnebenkosten sind in vielen Fällen längst zur zweiten Miete geworden.
Die laufenden Kosten für Heizung, Wasser, Grundsteuer, Versicherung,
Aufzug oder Hausmeister können bei einer Wohnung mit 80 Quadratmetern
leicht 2.250 Euro im Jahr betragen. Es ist jedoch jede zweite Abrechnung falsch, unvollständig oder nicht nachvollziehbar. Da lohnt es sich zu prüfen, ob die Ansprüche der
Vermieter zu Recht bestehen.
Der Ratgeber "Mietnebenkosten", veröffentlicht von der Verbraucherzentrale
NRW und dem Deutschen Mieterbund (DMB) in der ARD-Ratgeber-
Reihe Recht, erklärt ausführlich, welche gesetzlichen und vertraglichen
Grundlagen von Bedeutung sind und welche Betriebskosten überhaupt
abgerechnet werden dürfen. Checklisten und Musterabrechnungen verdeutlichen,
auf welche Punkte besonders zu achten ist.
Auch dieser, 200 Seiten starker Ratgeber ist bei uns zu erwerben.
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