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NACH DEM RECHTSBERATUNGSGESETZ DÜRFEN DIE MIETERVEREINE RECHTSBERATUNG NUR SEINEN MITGLIEDERN ERTEILEN!
GEGEN ANRECHNUNG EINER EINMALIGEN GEBÜHR IST RECHTSBERATUNG IN MIETERVEREINEN NICHT MÖGLICH!
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Wer kann Mitglied werden?
Einzelne Personen, Lebensgemeinschaften und Eheleute, die Mieter, Untermieter oder Pächter sind, die unsere Satzung anerkennen.
Ab wann kann ich beraten werden?
Sie können ab Beitritt umgehend beraten werden, denn wir helfen sofort. Beratungstermine müssen nicht vereinbart werden.
Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?
Der Jahresbeitrag beträgt 60,00 EURO, hinzu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr von 10,00 EURO.
- Der Beitritt kann in unserer Geschäftsstelle erklärt werden.
- Sie können die Beitrittserklärung und Einzugsermächtigung hier herunterladen.
- Fordern Sie per E-Mail Informationen über unseren Verein an und geben Sie die ausgefüllte Beitrittserklärung in unserer Geschäftsstelle ab.
Mitgliedschaft von Eheleuten und Partnern?
in den Fällen, in denen beide Partner in einem Haushalt wohnen, muss der Mieterverein gegebenenfalls rechtsverbindliche Erklärungen für beide abgeben; hierzu muss er nicht nur bevollmächtigt, sondern auch rechtlich befugt sein.
Ist also der Partner oder Ehegatte nicht selbst Mitglied und fehlt dazu die Beitrittserklärung des Partners, so ist eine Rechtvertretung nach wörtlicher Auslegung des Rechtsberatungsgesetzes nicht möglich.
Beispielsweise könnte der Verein für den Partner nicht wirksam eine Kündigung des Mietvertrages aussprechen oder Widerspruch nach der Sozialklausel erheben usw.. Selbst nach Vorliegen einer entsprechenden Vollmacht des Partners wäre diese nach der Rechtsprechung des BGH nichtig (Urteil vom 11.10.2001-III ZR 182/00- NZM 2002. 66).
Die Konsequenz dieser Rechtslage ist, dass eine sachdienliche Außenvertretung der Interessen des Mitgliedes, das ja mit seinem Partner zusammen als Gesamtschuldner im Mietvertragsverhältnis gebunden ist, praktisch durch den Verein nicht erfolgen kann.
Bin ich rechtsschutzversichert?
Unser Verein ist der DMB-Rechtsschutzversicherung angeschlossen. Sie als Mitglied, sind in der Sammelrechtsschutzversicherung integriert.
Wann endet die Mitgliedschaft?
Die Mitgliedschaft kann durch das Mitglied mit einer schriftlichen Kündigung beendet werden. Entweder Sie geben diese in unserer Geschäftsstelle ab, oder Sie senden uns diese per Einschreiben zu. Das Kündigungsschreiben muss uns spätestens zum 31.August vorliegen, somit ist die Mitgliedschaft zum 31.Dezember beendet.
Wo finden Sie uns?
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